Seit eingen Wochen kursieren in Foren und Kommentarspalten Meldungen über ein mögliches Verbot der Midea PortaSplit. Um diese Sorgen abzumildern, möchte ich in diesem Artikel auf einige der Aussagen genauer eingehen. Verboten wird ab 2027 nicht der Betrieb, sondern das Inverkehrbringen neuer Geräte mit dem Kältemittel R32. Wer bereits eine PortaSplit besitzt, muss nichts tun – und wer 2026 noch eine kauft, kauft auch kein Gerät mit Ablaufdatum.
Worum es geht: die EU-F-Gase-Verordnung
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, in Kraft seit dem 11. März 2024. Sie ersetzt die alte Verordnung (EU) 517/2014 und verfolgt drei Stoßrichtungen:
- Phase-Down – die Menge an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), die jährlich in der EU auf den Markt darf, sinkt schrittweise: von 24,3 % des Basiswerts in 2025/26 auf 12,3 % ab 2027 und auf 0 % im Jahr 2050.
- Produktbezogene Verbote (Anhang IV) – bestimmte Gerätekategorien dürfen ab festen Stichtagen nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Kältemittel einen bestimmten GWP-Wert überschreitet.
- Regeln für Wartung, Zertifizierung, Dichtheitsprüfung und Entsorgung.
Entscheidend für Verbraucher ist der Unterschied zwischen Inverkehrbringen (erstmalige Bereitstellung bzw. Import in der EU) und Verwendung. Anhang IV regelt ausschließlich Ersteres.
Warum R32 betroffen ist
R32 (auch Difluormethan) hat ein Treibhauspotenzial (GWP) von 675. Ein Kilogramm entweichendes R32 wirkt über 100 Jahre etwa so stark wie 675 kg CO₂. Das ist deutlich besser als das ältere R410A (GWP 2.088), liegt aber weit über dem Grenzwert von 150, den die Verordnung für kleine Klimageräte ab 2027 setzt.
Zum Vergleich: Propan (R290) kommt auf einen GWP von 3 – dafür ist es als A3 eingestuft, also leicht entzündlich, was aufwendigere Sicherheitstechnik erfordert.
Warum die PortaSplit unter die 2027er-Frist fällt
Die PortaSplit ist ein Sonderfall: zwei Einheiten wie bei einer Split-Anlage, aber werkseitig befüllt und fest verbunden wie ein Monoblock. Vor Ort wird kein kältemittelführendes Teil verbunden. Damit greift die Definition “in sich geschlossen” aus Art. 3 Nr. 38 der Verordnung – ein vollständiges, fabrikgefertigtes System, an dem vor Ort keine gasführenden Teile angeschlossen werden.
Für diese Kategorie gilt laut Anhang IV:
| Gerätekategorie | Grenzwert | Ab |
|---|---|---|
| Steckerfertige, Plug-in-, Monoblock- und andere in sich geschlossene Klimageräte bis 12 kW | alle F-Gase mit GWP ≥ 150 | 1. Januar 2027 |
| dieselbe Kategorie | alle F-Gase (unabhängig vom GWP) | 1. Januar 2032 |
| Mono-Split-Systeme < 3 kg Füllmenge | GWP ≥ 750 | 1. Januar 2025 |
| Split-Klimaanlagen (Luft-Luft) bis 12 kW | GWP ≥ 150 | 1. Januar 2029 |
Genau hier liegt die Quelle vieler widersprüchlicher Artikel: Als klassische Split-Klimaanlage wäre die PortaSplit erst ab 2029 betroffen, als in sich geschlossenes Gerät bereits ab 2027. Midea selbst hat die Frage beantwortet und gegenüber mobiFlip bestätigt, dass der Verkauf der aktuellen Generation 2027 ausläuft und danach nur noch Lagerbestände abverkauft werden. Der Hersteller arbeitet an einer Nachfolgegeneration mit natürlichem Kältemittel – Termine, Preise und technische Daten nennt er bislang nicht.
Was das konkret heißt
- 2026 ist die aktuelle R32-Generation regulär im Handel.
- Ab 1. Januar 2027 darf sie nicht mehr neu in die EU importiert oder erstmals bereitgestellt werden. Vorher in Verkehr gebrachte Ware darf weiter abverkauft werden.
- Für Bestandsgeräte ändert sich nichts – weder am Betrieb noch an Wartung, Reparatur oder Weiterverkauf.
Für die Schweiz gelten über die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.10) eigene Fristen ab dem 1. Januar 2027; für klassische Split-Anlagen hat das BAFU eine befristete Ausnahme bis Ende 2028 erlassen. Am Weiterbetrieb bestehender Geräte ändert das ebenfalls nichts.
FAQ
Was bedeutet das Verbot für deine bereits gekaufte Midea PortaSplit?
Für dein Gerät: nichts. Das Verbot in Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/573 richtet sich an Hersteller, Importeure und Händler und betrifft ausschließlich das erstmalige Inverkehrbringen neuer Geräte. Betrieb, Besitz und Nutzung bereits verkaufter Anlagen sind nicht reguliert.
Muss ich meine Midea PortaSplit verschrotten?
Nein. Es gibt keine Austauschpflicht, keine Stichtagsregelung für Bestandsgeräte und keine Abgabepflicht. Die Verordnung sieht ausdrücklich Bestandsschutz vor. Anders als beim R22-Ausstieg der 2000er-Jahre gibt es hier kein Verwendungsverbot für das Kältemittel selbst.
Darf ich meine Midea PortaSplit weiterhin nutzen?
Ja, unbefristet und ohne Einschränkung – bis zum technischen Lebensende des Geräts.
Darf ich mein Gerät gebraucht verkaufen?
Ja. “Inverkehrbringen” meint die erstmalige Bereitstellung auf dem Unionsmarkt bzw. den Import. Ein Gerät, das bereits legal in der EU verkauft wurde, darfst du privat weitergeben oder auf dem Gebrauchtmarkt verkaufen.
Bekomme ich noch Wartung, Ersatzteile und Kältemittel?
Ja. Das Verwendungsverbot für Wartung mit Frischware greift bei Klimaanlagen und Wärmepumpen erst ab einem GWP von 2.500 – R32 liegt mit 675 klar darunter und darf weiter nachgefüllt werden. Midea hat zugesagt, Ersatzteile und Support für die aktuelle Generation weiter bereitzustellen. Wichtig: Arbeiten am Kältekreislauf dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe ausführen, nicht du selbst.
Muss ich eine Dichtheitsprüfung machen lassen?
Nein. Die Prüfpflichten der Verordnung greifen erst ab 5t CO₂-Äquivalent (bzw. 10 t bei hermetisch geschlossenen Anlagen). Die Füllmenge einer PortaSplit liegt weit darunter. Es gibt also weder Prüfpflicht noch Anlagenbuch.
Lohnt sich der Kauf 2026 noch?
Wenn du ein Gerät brauchst: ja. Du bekommst ein ausgereiftes Produkt mit vollem Bestandsschutz. Der Nachfolger mit Propan wird technisch aufwendiger – R290 erfordert Leckagesensoren, gekapselte Bauteile und geschützte Verbindungsleitungen. Ein niedrigerer Preis ist deshalb eher unwahrscheinlich. Umgekehrt gilt: Wer warten kann, bekommt ab 2027 ein Gerät, das die künftigen Grenzwerte dauerhaft erfüllt.
Wird die PortaSplit dadurch teurer?
Kurzfristig ja – aber nicht wegen des Verbots, sondern wegen der Nachfrage. Midea produziert nach eigenen Angaben weiter und hat seit dem Marktstart 2024 über 300.000 Geräte in Europa verkauft. Wer auf Angebote wartet statt bei Mondpreisen zuzuschlagen, fährt in der Regel besser.
Was mache ich am Ende der Lebensdauer mit dem Gerät?
Nicht in den Restmüll und nicht selbst öffnen. Die PortaSplit ist ein Elektroaltgerät mit Kältemittelfüllung; das R32 muss fachgerecht zurückgewonnen werden. Abgabe erfolgt beim kommunalen Wertstoffhof oder über die Rücknahme des Händlers.
Ist R32 gefährlich?
Nein, das Verbot hat nichts mit Sicherheit zu tun. R32 ist nach EN 378-1 als A2L eingestuft: geringe Toxizität, schwer entflammbar. Der Grund für die Regulierung ist ausschließlich das Treibhauspotenzial.
Weiterlesen
- Mein Direktvergleich der beiden Midea PortaSplit Modelle mit Erfahrungswerten aus dem Alltag
- Für Alternativen zur Midea PortaSplit
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase – maßgeblicher Rechtstext, insbesondere Art. 3, Art. 11, Art. 13 und Anhang IV
- Umweltbundesamt: Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung
- Infraserv: Novellierung der F-Gase-Verordnung (PDF) – kompakte Übersicht aller Verbotstermine aus Anhang IV
- Midea: Produktdatenblatt PortaSplit Cool (PDF) – Kältemittel R32, GWP 675
- mobiFlip: Midea PortaSplit – Erste Details zur neuen Produktgeneration für 2027 – Stellungnahme des Herstellers
- topten.ch: Kältemittel im Wandel – Situation in der Schweiz
Stand: August 2026. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung (EU) 2024/573.
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