Neue Norm, neue Möglichkeiten

Gefühlt vergeht kein Monat ohne eine neue Norm, die ein Ausloten der Möglichkeiten für Balkonkraftwerke ermöglicht. Zum 1. März wurde die Anschlussnorm “VDE-AR-N 4105:2026-03” aktualisiert, die sich mit dem vereinfachten Anschluss von Erzeugungsanlagen bis 800VA auseinandersetzt. Weil das etwas sperrig klingt und bereits Beiträge zu “wilden” BKW-Anlagen kursieren, möchte ich dir in diesem Artikel einen Überblick geben.

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Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk, genauer eine “steckerfertige Solaranlage”, besteht nach Produktnorm VDE 0126-95 2025:12 aus PV-Modulen bis maximal 2000Wp und einem Wechselrichter mit maximaler Erzeugungsleistung von 800VA. Wenn alle Anforderungen der Norm erfüllt sein sollen, dann ist bis 960Wp (Modulleistung) ein Anschluss über Schuko-Steckdose und bis 2000Wp ein Anschluss über z.B. Wieland-Dose oder Festanschluss möglich. Speicher sind explizit nicht in dieser Norm abgedeckt. Nach Inbetriebnahme eines “Balkonkraftwerks” ist, nach EEG 2024, eine Eintragung in das Marktstammdatenregister nötig. Dafür gibt es eine vereinfachte Eingabemaske mit der Bezeichnung “Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)”.

Was ist eine Kleinsterzeugungsanlage?

Kleinsterzeugungsanlagen (und/oder Kleinstspeicher) sind in der neuen VDE-AR-N 4105:2026-03 eine eigene Kategorie für besonders kleine dezentrale Erzeuger und Speicher am Niederspannungsnetz. Der entscheidende Punkt: Die maximale Erzeugungsleistung (Scheinleistung) der Erzeugungseinheit darf in Summe höchstens 800VA betragen. Maßgeblich ist dabei immer das Typenschild des Wechselrichters oder der Erzeugungseinheit - nicht eine nachträgliche Drosselung. Ein gedrosseltes 1000-VA-Gerät erfüllt die Vorgaben daher nicht. Angaben zu Modulen (Gesamtleistung Wp) oder der Speichergröße (Gesamtkapazität kWh) gibt es keine.

Welche Vorteile ergeben sich daraus?

  • Vereinfachte Anmeldung mit Formular F.1.2.

  • Anmeldung kann durch Laien erfolgen

  • Anschluss über normale Schuko-Steckdose

  • weitere Vorteile im nächsten Abschnitt

Balkonkraftwerk 3.0

Mit der neuen VDE-AR-N 4105:2026-03 erlebt das Balkonkraftwerk eine spannende Weiterentwicklung. Genau genommen handelt es sich nicht mehr um ein klassisches Balkonkraftwerk, sondern um eine Kleinsterzeugungsanlage (bzw. Kleinsterzeugungsanlage mit Speicher). Ich bleibe trotzdem beim Begriff „Balkonkraftwerk 3.0“, weil er einfach griffiger ist. Und jetzt zum spannenden Teil:

Was jetzt möglich ist

  • PV-Module bis 7kWp

    • Nach Norm ginge mehr, zieht allerdings weitere Pflichten nach sich.
  • Speicher mit unbegrenzter Kapazität. Entscheident ist die maximale Erzeugungsleistung von 800VA.

    • Der Speicher darf rund um die Uhr 800W einspeisen. Damit sind 19,2kWh am Tag möglich.
  • Vereinfachte Anmeldung mit Formular 1.2.

  • Einspeisevergütung möglich

    • Kann in der vereinfachten Anmeldung mit Formular 1.2 beim Netzbetreiber beantragt werden.
  • Kein Fachpersonal für Aufbau und Anmeldung nötig.

Was (wahrscheinlich) nicht möglich ist

  • Anschluss über normale Schuko-Steckdose

    • Schuko nur für steckerfertige Solaranlagen nach Produktnorm
  • AC-gekoppelte Speicher + parallel betriebene (Mini-)PV-Anlage mit Wechselrichter

  • Speicher mit PV-Modulen + Wechselrichter mit weiteren PV-Modulen in Notstromdose

Rücksprache mit dem Netzbetreiber

Für die Anwendung der VDE-AR-N 4105:2026-03 ist eine Übergangsfrist bis 01.03.2027 vorgesehen, in der Netzbetreiber die vorherige Fassung zur Anwendung bringen können. Bevor ihr also direkt loslegt und eine Anlage plant, am besten beim Netzbetreiber vorher nachfragen.

Balkonkraftwerk: Gesetze & Normen

Eine übersichtliche Vergleichstabelle mit allen wichtigen Regelungen zu Balkonkraftwerken (steckerfertige Solaranlagen) und Kleinsterzeugungsanlagen findest du hier:

  • EEG 2024
  • VDE 0126-95 (Produktnorm Steckersolargerät)
  • VDE AR-N 4105 (2026)

Zur Vergleichstabelle: EEG 2024 vs. VDE 0126-95 vs. VDE AR-N 4105


Quellen: Unter anderem die tolle Arbeit von Christian @DerKanal (YouTube)

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